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Zu: Frankfurter
Liste - Transport Mängel
- Übersicht Was
ist bei Mängeln zu tun?
Hier
haben wir einige interessante Gerichtsurteil für aber auch
gegen nörgelnde Urlauber zusammengestellt:
| Zustellbett genügt nicht: |
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Wer
im Urlaubsort statt des gebuchten Zimmers mit separatem Wohnraum nur ein
Doppelzimmer mit Zustellbett erhält, dem steht eine Preisminderung von 20
Prozent zu, urteilte das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 20 C 2617/97).
| Ferienclubs brauchen keinen Arzt
zu stellen: |
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Urlauber
können in einem Ferienclub keinen ärztlichen Notdienst erwarten. Unabhängig von
deren Qualität müsse die ärztliche Versorgung des Reiselandes genügen, urteilte
das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 24 S 195/96). Die Richter
wiesen damit die Klage einer Urlauberin zurück, die ihren Reiseveranstalter
wegen des fehlenden Notdienstes in ihrer Unterkunft auf Schadensersatz verklagt
hatte. (faf)
| Kein Recht auf Liegestuhl: |
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Urlauber
haben keinen Rechtsanspruch auf einen Liegestuhl am Hotelschwimmbecken; der
Reiseveranstalter sei nicht verpflichtet, jedem Urlauber jederzeit einen
Sonnenschirm und eine Liege zur Verfügung zu stellen, urteilte das Landgericht
Kleve, Az.: 6 S 31/96. (faf)
| Kindergarten gehört dazu: |
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Wenn
der Kindergarten eines Ferienclubs entgegen dem Katalogangebot geschlossen ist
und die Mutter, die für sich verschiedene Freizeitaktivitäten gebucht hatte,
sich konstant selbst um das Kind kümmern muss, kann der Reisepreis um 25
Prozent gemindert werden, entschied das Landgericht Franfkurt a. Main, Az.: 2/24
S 11/96. (faf)
| Für den "Meerblick"
reicht nicht allein die "Meerseite": |
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Bucht
eine Urlauberin ein Hotelzimmer mit Meerblick, ist jedoch der Blick auf das
Meer (hier: auf Mauritius) durch einen Palmenhain verdeckt, so hat ihr der
Reiseveranstalter 75 Prozent des für den Meerblick aufgewandten Aufpreises
zurückzuzahlen (Amtsgericht München, 52 C 21796/97). (faf)
| Magenvergiftung ist Reisemangel: |
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Muss
ein Pauschalurlauber wegen eines verdorbenen Essens mit einer Magenvergiftung
ins Krankenhaus, ist der Veranstalter verpflichtet, dem Kunden den kompletten
Reisepreis zu erstatten und zusätzlich 50 Mark pro Tag für vergeudete
Urlaubszeit zu zahlen; Landgericht Frankfurt (Az 2/24 S 103/94). (faf)
| "Massenabfütterung"
rechtens: |
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Gruppenreisende
haben wenig Möglichkeit, sich gegen eine „Massenabfütterung“ zu wehren.
„Einheitliches Essen für alle Reiseteilnehmer ist kein Mangel der Reise“,
urteilt das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 18 U 40/93). Es sei
„allgemein bekannt, dass bei Gruppenreisen alle Mitglieder der Gruppe die
gleiche Verpflegung erhalten“. Anders - so die Richter - ist die Rechtslage
allerdings, wenn der Reiseveranstalter in seinem Katalog Essen a la Carte
verspricht. (faf)
| Hotelwechsel ist oft ein Reisemangel: |
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Muss
ein Urlauber wegen Überbuchung umquartiert werden, hat er auch dann Anspruch
auf Preisminderung, wenn das Ersatzhotel von der Lage und Ausstattung her mit
dem ursprünglich gebuchten Hotel gleichwertig ist, weil jedes Hotel seine
eigene Note hat, so das Amtsgericht Stuttgart (Az: 9C 12733/94). (faf)
| Schlechtes Benehmen kein Reisemangel: |
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Urlauber
in einem Ein-Sterne-Hotel müssen sich im Hotelrestaurant von Mitreisenden
allerhand gefallen lassen. Es stelle keinen Reisemangel dar, urteilte das
Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen: 9 C 23343/94), wenn Gäste in Badekleidung
zum Essen erscheinen, Körpergeruch ausströmen und rülpsen. (faf)
| Doppelzimmer muss 12 qm messen: |
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Wie
groß muss ein - von zwei Personen belegtes - Doppelzimmer sein? Mindestens
zwölf Quadratmeter, urteilte das Amtsgericht Bad Homburg (Aktenzeichen 2 C
4549/93). Misst das Bett zudem nur 1,20 Meter in der Breite, stellt dies einen
weiteren Reisemangel dar. Eine Schlafstatt mit solchem Maß, so das Gericht, sei
für zwei Reisende einfach zu klein. (faf)
| Hotel mit Mängeln: |
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Lang
war die Liste der Mängel, die ein unzufriedener Urlauber dem Oberlandesgericht
Düsseldorf präsentierte: Unter anderem monierte der Kläger, dass für 500
Hotelgäste nur 23 Sonnenschirme zur Verfügung standen, zum Frühstück Zwieback
oder alter Toast serviert wurde und wegen einer Mückenplage Flugzeuge aus
niedriger Höhe Insektengift über der Anlage versprühten. Zudem beeinträchtigte
Baulärm sowie ein allzu mageres Abend-Buffet die 8000 Mark teure Reise. Dennoch
musste der beklagte Veranstalter seinem Kunden, der den vollen Reisepreis
zurückhaben wollte, lediglich 40 Prozent der Summe erstatten. „Der
Erholungswert einer Reise hängt nicht allein von der Hotelunterbringung ab“,
begründeten die Richter ihr jetzt veröffentlichtes Urteil (Aktenzeichen: 18 U
84/95). (faf)
| Reisemangel Renovierung: |
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Wenn
im Hotel vom frühen Morgen bis in die Abendstunden Handwerker mit
Renovierungsarbeiten beschäftigt sind, haben Urlauber Anspruch auf Minderung
des Reisepreises. Das Amtsgericht Bad Homburg (Aktenzeichen : 2C2428/96-18) verurteilte
einen Reiseveranstalter zur Rückzahlung von einem Fünftel des Reisepreises.
Zwei Urlauber hatten das Unternehmen verklagt, weil während des gesamten
Urlaubs im Restaurant, in der Eingangshalle, der Bar und sämtlichen
Strandbungalows umfangreiche Renovierungsarbeiten stattfanden. (faf)
| Mallorca: Massenabfertigung rechtens: |
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In
der sommerlichen Hauptreisezeit muss ein Urlauber auf Mallorca im Speisesaal
eines Mittelklassehotels eine “Massenabfertigung” bei den Mahlzeiten hinnehmen.
Das Abendessen diene in einem solchen Haus in erster Linie der
Nahrungsaufnahme, so das Landgericht Kleve in einem Urteil (Aktenzeichen: 6 S
34/96). Verhandelt wurde die Klage eines Pauschalurlaubers, der von seinem
Reiseveranstalter Schadenersatz für die fehlende “ruhige und erholsame
Atmosphäre” beim Abendessen gefordert hatte - zu unrecht, wie die Richter
entschieden. Im Zuge des
Massentourismus sei nicht einmal zu beanstanden, wenn Mahlzeiten in
mehreren Schichten serviert und die Tische dazwischen nicht abgewischt würden
oder neue Tischtücher erhielten. (faf)
| "All inclusive" auch
ohne Armband: |
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Ein
hellgrünes Plastikarmband war für die Gäste einer “all inclusive”-Ferienanlage
in der Dominikanischen Republik Stein des Anstoßes: Die Urlauber weigerten
sich, ein solches Armband zu tragen - es diente in den Restaurants und Bars als
Ausweis für Hotelgäste und konnte, ohne es zu zerstören, nicht abgenommen
werden. Als sie daraufhin dort nicht bedient wurden, zogen sie in eine andere
Unterkunft und forderten vom Reiseveranstalter Schadenersatz. Zu recht, wie das
Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 2/24 S 5/96) entschied. Die
Verpflichtung, während des gesamten Urlaubs ein Plastikarmband zu tragen,
beeinträchtigt nach Ansicht der Richter das Persönlichkeitsrecht der Reisenden.
“Gegen den eigenen Willen äußerlich gekennzeichnet zu werden”, heißt es in der
Urteilsbegründung weiter, “kann nicht mit dem Interesse am reibungslosen Ablauf
des Hotelbetriebes gerechtfertigt werden.” (faf)
| Hotelstandarts in Katalogen: |
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Auch
eine geringe Abweichung des Hotelstandards von der Katalogbeschreibung
berechtigt zur Minderung des Reisepreises, wenn nachgewiesen werden kann, dass
die fehlende Einrichtung - hier Sport und Spielmöglichkeiten - tatsächlich
genutzt worden wäre, so das AG Düsseldorf, Az: 33C21664/94. (faf)
| All inclusive: Lärm und Insekten: |
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Unter
dem Aktenzeichen 3071/96 des Kölner Landgerichts wurde amtlich, dass
Pauschalreisende kleinere Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen müssen. In dem
veröffentlichten Urteil einer Zivilkammer sprachen die Richter einer Familie
aus Berlin eine Entschädigung unter anderem für starken Lärm am Strand und im
Hotel, sowie Beeinträchtigungen durch Insektenstiche ab. Da der
Reiseveranstalter im Prospekt auf vielfältige Unterhaltungsmöglichkeiten wie
Disco, Folklore in dem all-inclusive-Angebot in der Dom. Rep hingewiesen habe,
sei der Lärm „oft typisch und Ausdruck von Freude und Lebenslust“. Auch mit
Insektenstichen müsse man in fremden Ländern rechnen. Darüber hinaus sehen
Richter keinen Grund zur Klage bei verspäteten Transfers vom Hotel zum
Flughafen. Zudem soll dem Wunsch nach finanzieller Kompensation bei
unvorhergesehenen Zwischenlandungen nicht entsprochen werden, wenn der
Veranstalter nicht ausdrücklich einen Non-Stop-Flug zugesichert hat.
| Ruhestörung durch Lärm: |
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Wird
im Reiseprospekt eine ruhige Lage zugesichert, kann der Urlauber den Reisepreis
bei Lärmbelästigung am Tage laut Frankfurter Tabelle um 5 bis 25 Prozent und
bei nächtlichem Lärm um 10 bis 40 Prozent kürzen. Das Landgericht Kleve hat einer
Familie mit Kleinkind, deren Nachtruhe durch laute Musik aus einer Taverne
gestört wurde, 20 Prozent Reisepreisminderung zugesprochen (Az. 6 S 23/96). Für
nächtlichen Fluglärm hat es eine Kürzung des Reisepreises um 10 Prozent für
zulässig gehalten (Az.: 6 S 23/96). Ein Urlauber, der in seinem Hotelzimmer von
Baulärm geplagt wurde, bekam auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg hin
gleich ein Drittel des gezahlten Reisepreises zurück (Az.: 2 C 3263/96-19)
| Falsche Ausstattung des Zimmers
gilt als Reisemangel: |
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Ist
die Unterkunft nicht so ausgestattet, wie im Prospekt beschrieben, gibt es Geld
zurück. Wer zum Beispiel ein Zimmer mit Balkon bucht, der dann tatsächlich
nicht vorhanden ist, erhält laut Frankfurter Tabelle zwischen 5 und 10 Prozent
des Reisepreises zurück. Bekommt ein Urlauber einen Raum zugewiesen, der
deutlich kleiner ist, als im Prospekt beschrieben, kann er ebenfalls mindern.
Meist um 5 bis 10 Prozent, in krassen Fällen auch um mehr. (Quelle
Anwalt-Suchservice)(7/02)
| All inclusive: Zuviel Trinkgeld
ist Reisemangel: |
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Muss
ein Pauschaltourist im Rahmen einer All-Inclusive-Reise in seinem Hotel
regelmäßig Trinkgeld bezahlen, um Getränke serviert zu bekommen, kann er den
Reisepreis mindern, urteilte das Amtsgericht Köln (Az.: 122 C 171/00). Das
Gericht gestattete somit zwei Pauschaltouristen aus Leipzig, den Preis eines
Kölner Reiseveranstalters um fünf Prozent zu mindern. Die Touristen hatten
ihren Urlaub auf Kuba verbracht und in ihrem Hotel meist nur dann Getränke
bekommen, wenn sie das Personal "geschmiert" hatten. Ansonsten
funktionierte der Getränkeservice äußerst schleppend. Es könne nicht angehen,
so der Richter, dass Personal regelmäßig für bereits bezahlte Leistungen
Trinkgeld begehre. (Quelle: Anwalt-Suchservice)(6/02)
| Getrübte Urlaubsfreuden: Hotelessen
im Schnelldurchgang: |
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Der
Fall: Ein Mann hatte eine Pauschalreise nach Fuerteventura angetreten. Im Hotel
erklärte man ihm, dass das Abendessen in zwei Schichten von je anderthalb
Stunden eingenommen werden müsse. Auch durften die Pauschalurlauber nicht
zwischen den beiden Schichten wählen, sondern wurden einer schicht fest
zugeteilt. Zurück in Deutschland forderte der Urlauber vom Reiseveranstalter
Minderung des Reisepreises, doch dieser argumentierte, der Mann müsse bei einer
Pauschalreise mit einer solchen Regelung rechnen. Das Amtsgericht Düsseldorf
entschied zugunsten des Urlaubers (Urteil v. 1.6. 2001; Az.: 52 C 2500/01). Der
Mann habe auch bei einer Buchung einer Pauschalreise nicht mit einer derartigen
Einschränkung rechnen müssen. Normalerweise könne ein Abendessen im Hotel in
einem großzügigeren Zeitraum eingenommen werden. Der Reisende sei in seiner
Dispositionsfreiheit eingeschränkt worden. Essensschichten wären nur
hinzunehmen gewesen, so der Richter, wenn der Pauschaltourist zwischen ihnen
hätte frei wählen können. Doch eine Wahlmöglichkeit hatte es im Hotel nicht
gegeben. Das Gericht sprach dem Mann 10 Prozent des gezahlten Reisepreises als
Minderungssatz zu. (7/02)
| Schadensersatz für entgangene
Urlaubsfreuden: |
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Neben
der Minderung des Reisepreises kann der Urlauber auch auf eine angemessene
Entschädigung wegen entgangener
Urlaubsfreuden klagen. Angemessen ist in der Regel ein Betrag von 25 € pro Tag.
Dies setzt allerdings eine Minderung
des Reisepreises von 50 Prozent voraus.
Übrigens ist eine Reklamation nicht gegenstandslos, wenn die
Reiseleitung am Ort Extras wie kostenlose Tagesausflüge oder Mietwagen als
Entschädigung anbietet. Der Anspruch auf eine nachträgliche Reisepreisminderung
bleibt erhalten. Die Kosten für die Extras werden allerdings nachträglich von
der Reklamationssumme abgezogen.
Zu: Frankfurter
Liste - Transport Mängel
- Übersicht Was
ist bei Mängeln zu tun?
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